Arbeitsmedizin

 

Gesunde Mitarbeiter stehen für ein gesundes Unternehmen! Denn so können sie durch Kreativität, Einsatzfreude und Motivation im Team Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt sichern und ausbauen. Als Ihre Betriebsärzte helfen wir Ihnen, Ihre Mitarbeiter gesund zu halten. 

Arbeitsmedizinische Betreuung (ASiG)

  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsplatzbegehungen und ASA-Sitzungen (Arbeitssicherheitsausschuss) (§11 ASiG)
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Mitarbeitern mit tätigkeitsrelevanten Leistungseinschränkungen
  • Mitarbeiterunterweisungen und vorgeschriebene Belehrungen
  • Unterstützung bei der Hilfe zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)

  • Pflichtvorsorge gemäß Anhang zur ArbMedVV (z. B. bei Gefahrstoffexposition mit Grenzwertüberschreitung, Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, Arbeiten mit Lärmbelastung)
  • Angebotsvorsorge gemäß Anhang zur ArbMedVV (z. B. für Bildschirmarbeitsplätze)
  • Wunschvorsorge auf Wunsch der Arbeitnehmer
  • Vorsorge für Schichtarbeiter (ArbZG)
  • Schwangerenberatung Mutterschutzgesetz (MuSchG)



 

Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen

  • Eignungsuntersuchungen (z. B. Fahr-/Steuertätigkeiten bei Kranbedienung, Flurförderfahrzeugtätigkeiten, Tätigkeiten mit Absturzgefährdungen)
  • Einstellungsuntersuchungen

In der Arbeitsmedizin gibt es nicht nur ein Gesetz, sondern unterschiedliche Verordnungen, Vorschriften und Regelwerke. Sie haben Fragen? Hier stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung. Wir beraten und untersuchen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter gerne nach telefonischer Terminvereinbarung in unserer Praxis oder in Ihren Geschäftsräumen.  

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